Seit dem 21. März 2023 dürfen, auch ohne vorher die Satzung ändern zu müssen, Mitgliederversammlungen rein digital oder in hybrider Form durchgeführt werden.
Seit dem 21. März 2023 dürfen, auch ohne vorher die Satzung ändern zu müssen, Mitgliederversammlungen rein digital oder in hybrider Form durchgeführt werden.